AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Es gelten ausschließlich unsere Bedingungen; anderslautenden Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind. Bestellungen werden durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung verbindlich.
  4. Die Auslegung der internationalen Handelsklauseln erfolgt nach den Incoterms in der am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Fassung, soweit nicht diese Verkaufsbedingungen etwas anderes bestimmen.
  5. Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung festgelegten Preise. Sie setzen normale, ungehinderte Transportverhältnisse voraus. Mehrkosten, die durch unvollständige Ladung oder Behinderung entstehen, trägt der Käufer. Zölle, Konsulatskosten, Frachten, Versicherungsprämien und andere Nebenkosten werden, wenn sie im vereinbarten Preis enthalten sind und sich nach Vertragsabschluss erhöhen oder falls sie neu entstehen, vom Käufer getragen. Das gleiche gilt für die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Versand auf einem anderen als dem vorgesehenen Transportweg (z.B. Bahnweg anstelle des Wasserweges oder Lieferung über einen anderen Hafen) erforderlich wurde.
  6. Bei Verkäufen in fremder Währung trägt vom Vertragsabschluss ab der Käufer jedes Risiko, insbesondere das Kursrisiko.
  7. Verpackung erfolgt handelsüblich und wird billigst berechnet. Sie wird nicht zurückgenommen.
  8. Geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen behalten wir uns vor. Rücktritt vom Vertrag ist bei Sonderanfertigungen und Kommisionsaufträgen ausgeschlossen. Mündliche Angaben über Ausführung, Abmessungen und dergleichen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Mehrkosten, die durch Angabe falscher Maße oder Daten entstehen, werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
  9. Zur Erfüllung des Vertrages sind wir berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Liefertermine sind unverbindlich, solange wir sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnen. Fälle von höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferzeit zu überschreiten oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne Schadensersatz leisten zu müssen. Fälle von höhere Gewalt sind unter anderem Mobilmachung, Kriegsverwicklungen und währungspolitische Maßnahmen sowie Betriebsstörungen jeder Art, Streiks oder Aussperrungen oder behördliche Maßnahmen, welche die Durchführung des Vertrages behindern. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Feuer, oder verspätete, mangelhafte oder unzureichende Belieferung, Mangel an Roh- oder Hilfsstoffen, sowohl als durch Behinderung der Verkehrswege.
    Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich zum Versand abgerufen werden andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten des Käufers einlagern zu lassen. Lieferungen auf dem Wasserwege können nur bei normaler offener und von jeder Behinderung freien Schifffahrt erfolgen. Die infolge zusätzlicher Arbeit oder Schiffsverspätung entstehenden Kosten werden gemäß der Regelung nach den Incoterms getragen. Wird ohne unser Verschulden die Verschiffung im vorgesehenen Hafen unmöglich, sind wir berechtigt, nach einem anderen Hafen zu liefern. Der Käufer ist dann verpflichtet, uns oder unserem Beauftragten entsprechend geänderte Versandverfügungen sofort zu erteilen.
    Werden Versandanzeigen, Versandzettel, Auszüge und ähnliche Urkunden nicht unverzüglich abgeschickt, so haften wir für die Folgen nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Bei Transportschäden hat der Käufer – soweit es ihm möglich ist – sofort eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen, da sonst Ansprüche gegen die Verkehrsträger und Versicherer entfallen. Der Käufer ist verpflichtet, in etwa eröffneten Akkreditiven Teillieferungen zuzulassen.
    Diese Bedingungen gelten für fob-Verkäufe und sinngemäß für andere Verkäufe, insbesondere für franko-Schiff oder cifBestimmungshafen.
  10. Der Verkäufer trägt alle ihm nach den Incoterms auferlegten Gefahren, soweit sie nach den normalen fpa-Bedingungen versicherbar sind. Darüber hinausgehenden Gefahren trägt der Käufer.
  11. Gerät der Käufer mit der Abnahme auch nur einer Teillieferung in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern; einer Ablehnungsandrohung bedarf es in keinem Fall.
  12. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eingang auf ihre Beschaffenheit hin zu prüfen. Mängel müssen sofort schriftlich oder telegrafisch innerhalb 8 Tagen angezeigt werden, berechtigen den Käufer jedoch nicht, die Zahlung zurückzuhalten. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. In jedem Fall ist uns Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Gewährleistungsansprüche sind auf folgenden Umfang beschränkt:
    Im Falle eines Mangels können wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz leisten. Ist die Nachbesserung oder die Ersatzleistung nicht ordnungsgemäß, so ist der Käufer berechtigt, zu wandeln oder zu mindern. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht wegen des Fehlens einer ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Eigenschaft eintreten. Unsere Mitarbeiter im Außendienst sind zur Rücknahme der Ware nicht berechtigt.
  13. Die Zahlung hat zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen zu erfolgen. Sie ist in der effekten Währung zu leisten, die dort festgelegt worden ist. Bei Überschreiten des Ziels sind wir berechtigt, Verzugszinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen deutschen Banksätzen für kurzfristige Kredite zu berechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, sämtliche dem Käufer geschuldeten Leistungen zurückzuhalten, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen. Schecks und diskontfähige Wechsel nehmen wir nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der entsprechenden Verwertungsspesen. Alle Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns nach dem jeweiligen Abschluss Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern.
    Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen.
    Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen.
    Sollen, gleich aus welchem Grunde, z.B. durch Stockungen in der Durchführung von zwischenstaatlichen Handels- und Zahlungsverträgen, Schwierigkeiten in der Transferierung des Rechnungsbetrages nach Deutschland auftreten, so gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Käufers.
  14. Der Käufer darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder nicht mit diesem Vertrag zusammenhängen, auch wenn unstreitig oder rechtskräftig festgestellt, Leistungen zurückhalten, die er auf Grund des Vertrages mit uns schuldet.
  15. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche, zur Zeit des Abschlusses dieses Vertrages bestehenden Forderungen, einschließlich eines etwa bestehenden Kontokorrentsaldos bezahlt hat. Sie ist von der übrigen Ware des Empfängers getrennt zu lagern, soweit dies betrieblich möglich ist. Der Käufer verpflichtet sich, uns auf Verlangen Umfang und Lagerort der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware mitzuteilen. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware nach §946 BGB durch Be- oder Verarbeitung ist ausgeschlossen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt in unserem Auftrag und für uns, ohne uns gegenüber Dritten zu verpflichten. Der Käufer darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang veräußern.
    Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist ihm untersagt. Von Pfändungen und sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat er uns sofort in Kenntnis zu setzen. Interventionskosten hat der Käufer zu tragen. Der Käufer verpflichtet sich mit seinen Abnehmern ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Die dem Käufer aus Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, auch wenn die Ware an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Käufer darf die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag ordnungsgemäß und rechtzeitig nachkommt. Für den Fall eines Einzuges der abgetretenen Forderung durch einen Faktor im Rahmen eines Factoring-Geschäftes tritt der Käufer bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen den Faktor an den Verkäufer ab. Der Käufer hat uns auf verlangen alle abgetretenen Forderungen mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer des Käufers erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auf Verlangen hat der Käufer den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Wir bleiben selbst zur Benachrichtigung der Schuldner berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer und Einbruchdiebstahl zu versichern. Alle Ansprüche des Käufers gegen den Versicherer hinsichtlich der Vorbehaltsware werden hiermit an uns abgetreten. Wir verpflichten uns, die uns gegebenen Sicherheiten auf Verlangen des Schuldners nach unserer Wahl freizugeben, sofern deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.
  16. Für Schäden jeder Art des Käufers, auch soweit sie im Zusammenhang mit Mängeln des Kaufgegenstandes stehen, die durch leicht fahrlässig begangene Vertragsverletzung oder unerlaubte Handlungen unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haften wir nicht. Die Rechte des Käufers auf Wandlung oder Minderung nach Ziffer 12 bleiben unberührt.
  17. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Brakel. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.